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   OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19   

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https://dejure.org/2020,23451
OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19 (https://dejure.org/2020,23451)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.07.2020 - 2 EO 632/19 (https://dejure.org/2020,23451)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 2 EO 632/19 (https://dejure.org/2020,23451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; GG Art 19 Abs 4 S 1; GG Art 33 Abs 2; VwGO § 123 Abs 1 S 1; VwGO § 58 Abs 2 S 1; ThürRiG 1994 § 45 Abs 1 Nr 1; ThürRiG 1994 § 48
    Beförderungen; Teilweise rechtswidrige Auswahlentscheidung wegen fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen der Ausgewählten; Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bewerberauswahl; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsrichtlinie; Zuständigkeit; ...

  • Justiz Thüringen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 58 Abs 1 VwGO
    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; fehlerhafte dienstliche Beurteilungen; Beurteilungszeitraum und -verfahren; Eignungsprognose; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Für die Verwirkung des Rechts der Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten bzw. Richters - auch inzident in einem Konkurrentenstreitverfahren - gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; ferner Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38).

    Die zeitliche Grenze, ab der das Anfechtungsrecht verwirkt sein kann, liegt in Anlehnung an die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO regelmäßig bei einem Jahr (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - Juris, Rn. 33; zur Inzidentkontrolle einer dienstlichen Beurteilung in einem Konkurrentenstreitverfahren vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38 m. w. N.).

    Es kann offen bleiben, ob Wesen und Zweck einer dienstlichen Beurteilung die entsprechende Anwendung der Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) im Rahmen ihrer Anfechtung regelmäßig ausschließen, zumal dienstliche Beurteilungen sich nicht alsbald rechtlich verfestigen, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden können, so dass für eine Verwirkung grundsätzlich eher auf das Zeitintervall abzustellen ist, in dem für den jeweils betroffenen Beamten bzw. Richter eine Regelbeurteilung zu erstellen ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 - Juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. demgegenüber BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11).

  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Etwas anderes käme nur dann in Betracht, wenn der Antragsgegner - anstelle der grundsätzlich vorgeschriebenen Stellungnahme zur Begründung der Einzelbewertung in der dienstlichen Beurteilung - außerhalb derselben die Bewertung, etwa durch entsprechenden Vortrag im gerichtlichen Verfahren, erläuterte oder gar plausibilisierte (zur Zulässigkeit einer nachträglichen Plausibilisierung von Einzelbewertungen vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 24 ff. und 42, m. w. N.).

    Für die Verwirkung des Rechts der Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten bzw. Richters - auch inzident in einem Konkurrentenstreitverfahren - gilt nichts anderes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; ferner Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38).

    Die zeitliche Grenze, ab der das Anfechtungsrecht verwirkt sein kann, liegt in Anlehnung an die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO regelmäßig bei einem Jahr (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - Juris, Rn. 33; zur Inzidentkontrolle einer dienstlichen Beurteilung in einem Konkurrentenstreitverfahren vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38 m. w. N.).

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Dies kann im Einzelfall, insbesondere bei - wie hier - mehrpoligen Rechtsbeziehungen, zu komplexen Abwägungsvorgängen führen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 21 f., m. w. N.).

    Die zeitliche Grenze, ab der das Anfechtungsrecht verwirkt sein kann, liegt in Anlehnung an die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO regelmäßig bei einem Jahr (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - Juris, Rn. 33; zur Inzidentkontrolle einer dienstlichen Beurteilung in einem Konkurrentenstreitverfahren vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    In diesem Falle besteht lediglich für das Gesamturteil ein Begründungserfordernis dergestalt, dass eine Gewichtung einzelner bestenauswahlbezogener Gesichtspunkte erkennbar werden muss (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 39 m. w. N., und Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Juris, Rn. 63).

    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr zunächst die Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen, wobei darauf zu achten ist, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Juris, Rn. 78, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 23 f., jeweils m. w. N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - BVerwGE 145, 112; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - BVerwGE 140, 83).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Dies schließt auch die Heranziehung der in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Befähigungseinschätzungen ein, die ihrerseits auf der Grundlage der erbrachten Leistungen getroffen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 - Juris, Rn. 45; von der Weiden in ThürVBl. 2017, 210 [214]).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Die zeitliche Grenze, ab der das Anfechtungsrecht verwirkt sein kann, liegt in Anlehnung an die Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO regelmäßig bei einem Jahr (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 - Juris, Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11; Urteil vom 13. November 1975 - II C 16.72 - Juris, Rn. 33; zur Inzidentkontrolle einer dienstlichen Beurteilung in einem Konkurrentenstreitverfahren vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 38 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Für eine solche Fallkonstellation, in der das Bedürfnis nach einer zeitnahen Klärung einer Wettbewerbssituation im Vordergrund steht, kann die Gegenauffassung (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 - Juris, Rn. 17), auf die sich der Antragsteller stützt, nicht überzeugen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Es kann offen bleiben, ob Wesen und Zweck einer dienstlichen Beurteilung die entsprechende Anwendung der Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) im Rahmen ihrer Anfechtung regelmäßig ausschließen, zumal dienstliche Beurteilungen sich nicht alsbald rechtlich verfestigen, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden können, so dass für eine Verwirkung grundsätzlich eher auf das Zeitintervall abzustellen ist, in dem für den jeweils betroffenen Beamten bzw. Richter eine Regelbeurteilung zu erstellen ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 - Juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. demgegenüber BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 6 A 1510/17

    Schadensersatz; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Schadensminderung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Denn sowohl der Dienstherr als auch betroffene Beamte haben angesichts der zentralen Bedeutung solcher Anlassbeurteilungen im Rahmen von Auswahlentscheidungen ein erhebliches Interesse daran, dass diese Verfahren nicht deshalb mit Unsicherheiten belastet werden, weil die ihnen zugrunde zu legenden Beurteilungen auch längere Zeit nach deren Bekanntgabe noch angefochten werden können (so OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. September 2018 - 6 A 1510/17 - Juris, Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524, und BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

  • VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2000 - 2 L 3264/00

    Beamter; Beurteilung; Beurteilungslücke; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Die Forderung nach einer dienstherrnweit ausnahmslos einheitlichen Gewichtungspraxis ist in der Rechtsprechung weit verbreitet (z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 24. September 2018 - 2 A 10400/18 - juris Rn. 49; OVG Weimar, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - juris Rn. 19 und vom 8. Juli 2020 - 2 EO 632/19 - juris Rn. 45; OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2020 - 6 B 156/20 - juris Rn. 25; VG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 11 K 2680/18 - juris Rn. 34 und VG Ansbach, Beschluss vom 8. Juni 2020 - AN 1 E 19.01 521 - juris Rn. 114).
  • VG Meiningen, 08.03.2021 - 1 E 268/20

    Beförderungsauswahl auf der Grundlage von Zwischenabstufungen innerhalb der

    Diese Anlassbeurteilung entspreche nicht der Beurteilungsrichtlinie, weil diese nach der neueren Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (B. v. 08.07.2020 - 2 EO 632/19) verlange, dass nicht nur die Gesamtbeurteilung zu begründen sei, sondern jedes Beurteilungsmerkmal.

    Eine Auswahlentscheidung kann daher grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. nur BVerwG, U. v. 17.08.2005 - 2 C 37.04 - juris, Rdnr. 18 f., m. w. N.; ThürOVG, B. v. 08.07.2020 - 2 EO 632/19 -, juris, Rdnr. 40).

    Dem Antragsteller ist zwar zuzustimmen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (B. v. 08.07.2020 - 2 EO 632/19 -, juris, Rdnr. 44 ff.) wegen der Regelung unter Nr. 5.2 Satz 1 der Beurteilungsrichtlinie jedes Beurteilungsmerkmal gesondert schriftlich zu begründen ist, was bei dieser Anlassbeurteilung aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit des Beigeladenen im Ministerium nicht der Fall ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Ob und inwieweit für die Frage der Verwirkung des Anfechtungsrechts bei dienstlichen Beurteilungen am "Maßstab" des Regelbeurteilungszeitraums - gerade auch im Fall von Anlassbeurteilungen - festzuhalten oder - wie es das Bundesverwaltungsgericht für vorzugswürdig hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 -, juris Rn. 11) - als zeitliche Orientierung die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO heranzuziehen ist (s. daneben auch OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 714/19 -, juris Rn. 16 ff.; OVG SH, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschlüsse vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 -, juris Rn. 38, und vom 8. Juli 2020 - 2 EO 632/19 -, juris Rn. 63), kann im Streitfall auf sich beruhen.
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Thüringer OVG, Beschluss vom 08.07.2020 - 2 EO 632/19, juris Rn. 62; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.06.2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.315

    Umsetzungs-/Versetzungsbewerber, Auslegung einer Stellenausschreibung, ruhende

    Die Eignungsprognose in einem Auswahlverfahren bezieht sich auf die künftige Amtstätigkeit des betroffenen Bewerbers und beinhaltet eine vorausschauende Einschätzung, inwieweit er die ihm in dem angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten erfüllen wird, weshalb sie eine konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers verlangt (vgl. ThürOVG B.v. 8.7.2020 - 2 EO 632/19 - juris Rn. 58).
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